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   LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02   

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LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 (https://dejure.org/2004,19139)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 (https://dejure.org/2004,19139)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - L 10 AL 199/02 (https://dejure.org/2004,19139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie Rückerstattung überzahlter Leistungen einschließlich überzahlter Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge wegen Aufnahme einer Beschäftigung; Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 97/94

    Abgrenzung eines Beschäftigungsverhältnisses iS. von § 101 Abs. 1 S. 1 AFG von

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Weder der Ausbildungszweck noch die Gewinnung von Erfahrung im Rahmen eines unentgeltlichen Praktikums - ein solches war, wenn auch entgeltlich, im Rahmen des Berufspraktikums noch vorgesehen - standen im Vordergrund; wesentlich war vielmehr die Erbringung einer Arbeitsleistung für die Fa.M (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 10.04.1985 - 10 RKg 21/84 - und vom 21.01.1987 - 7 RAr 10/86 - veröffentlicht jeweils in Juris; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; hinsichtlich der Unentgeltlichkeit: Brandt in Niesel aaO § 118 RdNr 23; Steinmeyer in Gagel aaO § 118 RdNr 66, Stand August 2001).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Erst am 14.04.1999 hat er sich erneut persönlich arbeitslos gemeldet (vgl hierzu: BSGE 77, 175).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Es ist also nicht ein objektiver, sondern ein subjketiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen, es gilt der subjektive Fahrlässigkeitsbegriff (vgl Niesel aaO § 330 RdNr 31; Wiesner in: v.Wulffen, SGB X, 4.Aufl, § 45 RdNr 24; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Gelegentlich ist eine Abweichung, wenn sie nicht vorhersehbar war und sich innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses nicht wiederholt (vgl Brandt in Niesel aaO; BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).
  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 10/86
    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Weder der Ausbildungszweck noch die Gewinnung von Erfahrung im Rahmen eines unentgeltlichen Praktikums - ein solches war, wenn auch entgeltlich, im Rahmen des Berufspraktikums noch vorgesehen - standen im Vordergrund; wesentlich war vielmehr die Erbringung einer Arbeitsleistung für die Fa.M (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 10.04.1985 - 10 RKg 21/84 - und vom 21.01.1987 - 7 RAr 10/86 - veröffentlicht jeweils in Juris; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; hinsichtlich der Unentgeltlichkeit: Brandt in Niesel aaO § 118 RdNr 23; Steinmeyer in Gagel aaO § 118 RdNr 66, Stand August 2001).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RKg 21/84
    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Weder der Ausbildungszweck noch die Gewinnung von Erfahrung im Rahmen eines unentgeltlichen Praktikums - ein solches war, wenn auch entgeltlich, im Rahmen des Berufspraktikums noch vorgesehen - standen im Vordergrund; wesentlich war vielmehr die Erbringung einer Arbeitsleistung für die Fa.M (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 10.04.1985 - 10 RKg 21/84 - und vom 21.01.1987 - 7 RAr 10/86 - veröffentlicht jeweils in Juris; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; hinsichtlich der Unentgeltlichkeit: Brandt in Niesel aaO § 118 RdNr 23; Steinmeyer in Gagel aaO § 118 RdNr 66, Stand August 2001).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 199/02
    Weder der Ausbildungszweck noch die Gewinnung von Erfahrung im Rahmen eines unentgeltlichen Praktikums - ein solches war, wenn auch entgeltlich, im Rahmen des Berufspraktikums noch vorgesehen - standen im Vordergrund; wesentlich war vielmehr die Erbringung einer Arbeitsleistung für die Fa.M (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 10.04.1985 - 10 RKg 21/84 - und vom 21.01.1987 - 7 RAr 10/86 - veröffentlicht jeweils in Juris; BSG SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; hinsichtlich der Unentgeltlichkeit: Brandt in Niesel aaO § 118 RdNr 23; Steinmeyer in Gagel aaO § 118 RdNr 66, Stand August 2001).
  • LSG Bayern, 13.04.2011 - L 10 AL 196/09

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Beschäftigungslosigkeit

    Für die Frage der Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze ist dabei auf die Beschäftigungswoche, beginnend mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme beim N. und die weiteren sechs aufeinanderfolgenden Kalendertage abzustellen (vgl Urteil des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02; Sächsisches LSG, Urteil vom 19.02.2003 - L 3 AL 77/02; LSG Saarland, Urteil vom 09.06.2006 - L 8 AL 48/04; BayLSG, Urteil vom 05.08.2005 - L 8 AL 27/04 - alle zitiert nach juris - Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 01/2006, § 119 Rn 53; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl, § 119 Rn 29; Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand 03/2011, § 119 Rn 66; Steinmeyer in: Gagel, SGB III, Stand 01/2005, § 119 Rn 73; offen gelassen, aber in diese Richtung tendierend: BSG, Urteil vom 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R - juris -).

    Die Arbeitslosmeldung als Anspruchsvoraussetzung verliert insofern endgültig ihre Wirkung; ohne erneut Arbeitslosmeldung lebt die Wirkung nicht wieder auf (Urteil des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02; BSG, Urteil vom 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R; Urteil vom 23.07.1996 - 7 RAr 14/96 mwN - zitiert jeweils nach juris -).

    Insofern liegt hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, da die Klägerin gegen die ihr im nachweislich ausgehändigten Merkblatt 1 für Arbeitslose, dessen Kenntnisnahme die Klägerin unterschriftlich am 25.03.2002 und erneut am 08.01.2003 bestätigt hat, bekannt gemachte Mitteilungspflicht bezüglich entsprechender Veränderungen der Arbeitszeit und einer Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf ihre Nebentätigkeit verstoßen hat (vgl dazu Urteil des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und Urteil vom 17.12.2007 - 66/07; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 10 AL 393/05

    Abstellen auf die Beschäftigungswoche bei der Prüfung der Überschreitung der

    Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass bei der Prüfung der Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Sinne des § 118 Abs. 2 Satz 1 1.HS SGB III auf die Beschäftigungswoche, nicht auf die Kalenderwoche abzustellen ist (bisher vom Bundessozialgericht -BSG- offen gelassen, s. Urteil vom 13.07.2006, B 7a AL 16/05 R; bejahend: Brand in Niesel, SGB III, 4.Aufl, § 118 Rdnr 25; Steinmeier in Gagel, SGB III, § 118 Rdnr 73; BayLSG, Urteil des Senats vom 27.05.2004, L 10 AL 199/02; BayLSG, Urteil vom 05.08.2005, L 8 AL 27/04; LSG für das Saarland, Urteil vom 09.06.2006, L 8 AL 48/04; Sächsische LSG, Urteil vom 19.02.2003, L 3 AL 77/02; a.A. SG Dresden, Urteil vom 01.06.2001, S 3 AL 216/99).
  • LSG Bayern, 21.04.2017 - L 10 AL 19/17

    Unklare Angaben über Befristung der Erwerbsminderung

    Das ist in der Regel der Fall, wenn eindeutige Hinweise in Vordrucken, Merkblättern sowie mündliche Belehrungen nicht beachtet werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 24.04.1997 - 11 Rar 89/96 - juris - mwN; Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07 - juris; Schütze in von Wullfen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 52/14

    Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld

    Insofern liegt hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, da der Kläger gegen die ihm im nachweislich ausgehändigten Merkblatt 1 für Arbeitslose, dessen Kenntnisnahme der Kläger unterschriftlich im Alg-Antrag bestätigt hat, bekanntgemachte Mitteilungspflicht bezüglich entsprechender Veränderungen der Arbeitszeit und einer Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf seine Nebentätigkeit verstoßen hat (vgl. dazu Urteil des Senats a. a. O.; Urteil vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02; Urteil vom 17.12.2007 - L 10 AL 66/07).
  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 263/13

    Mitteilungspflicht, Umzug, Erreichbarkeit, Ausland, Arbeitslosengeld

    Das ist in der Regel der Fall, wenn eindeutige Hinweise in Vordrucken, Merkblättern sowie mündliche Belehrungen nicht beachtet werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 24.04.1997 - 11 Rar 89/96 - juris - mwN; Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07 - juris; Schütze in: von Wullfen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 234/13

    Rückforderung von Arbeitslosengeld bei Überschreiten der Kurzzeitigkeitsgrenze.

    Das ist in der Regel der Fall, wenn eindeutige Hinweise in Vordrucken, Merkblättern sowie mündliche Belehrungen nicht beachtet werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 24.04.1997 - 11 Rar 89/96 - juris - mwN; Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07 - juris; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 32/09

    Aufhebung der Bewilligung von Alg bei fehlender Mitteilung einer Aufnahme einer

    Insofern liegt hier eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, da der Kläger gegen die ihm im nachweislich ausgehändigten Merkblatt 1 für Arbeitslose, dessen Kenntnisnahme der Kläger unterschriftlich am 06.05.2004 bestätigt hat, bekannt gemachte Mitteilungspflicht bezüglich entsprechender Veränderungen der Arbeitszeit und einer Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf seine Nebentätigkeit verstoßen hat (vgl dazu Urteile des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 und 17.12.2007 - L 10 AL 66/07; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 45 Rn 57).
  • LSG Bayern, 12.03.2014 - L 10 AL 222/12

    Aufhebung der Bewilligung von Überbrückungsgeld und Leistungsrückforderung bei

    Der Kläger hat gegen die ihm mit Merkblatt 3, dessen Kenntnisnahme er unterschriftlich bestätigt hat, bekannt gemachte Mitteilungspflicht bezüglich der Nichtaufnahme der selbständigen Tätigkeit verstoßen (vgl dazu Urteil des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02 - und Urteil vom 17.12.2007 - L 10 AL 66/07; Schütze aaO Rn 57).
  • LSG Saarland, 09.06.2006 - L 8 AL 48/04

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - grob fahrlässige Nichtmitteilung der

    Zunächst sind die Beklagte und das SG zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Anwendung des § 118 Abs. 2 Satz 1 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung (nunmehr im Wesentlichen gleichlautend: § 119 Abs. 3 Satz 1 SGB III) der Begriff "wöchentlich" sich nicht auf die Kalenderwoche, sondern auf die Beschäftigungswoche bezieht, die mit dem ersten Tag der Beschäftigung, hier also am 09.11.2002, beginnt (vgl. Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.05.2004, Az.: L 10 AL 199/02 und vom 05.08.2005, Az.: L 8 AL 27/04; Urteil des Sächsischen LSG vom 19.02.2003, Az.: L 3 AL 77/02; Scheidt in PK-SGB III, § 118 Randnr. 35; Brand in Niesel, SGB III-Kommentar, 3. Auflage 2005, § 119 Randnr. 29).
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